Messintentionen - Jahrtagstiftungen
Messintentionen:
Es ist guter Brauch, in einer bestimmten Intention, einem besonderen Anliegen
oder für Verstorbene eine Messintention zu erbitten. Dieser wird in den Fürbitten
der Eucharistiefeier oder, wenn gewünscht, in Stille gedacht. Messintentionen
können in unseren Pfarrämtern aufgegeben werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass an folgenden besonderen Festtagen keine
Intentionen angenommen werden: Dreikönig, Osternacht und Ostersonntag, Pfingstsonntag,
Fronleichnam, Allerheiligen, Allerseelen, Christmette und 1. Weihnachtsfeiertag.
Für eine Messintention bitten wir um ein Stipendium von 4 €.
Jahrtagstiftungen:
Es ist auch möglich, einen sogenannten "Jahrtag", d.h. ein jährliches Gedenken
zu stiften. Die Sätze für Jahrtagstiftungen sind einheitlich festgesetzt auf:
200,00 € bei einer Laufzeit von 10 Jahren und 400,00 € bei 20 Jahren. Andere
Laufzeiten sind nicht möglich. Über die Stiftung wird eine Urkunde ausgestellt.
Bitte melden Sie Ihre Messintentionen / Jahrtagstiftungen im zuständige Pfarramt an.
| Pfarrbüro Bieringen | Aschhausen, Bieringen und Oberkessach |
| Pfarrbüro Kloster Schöntal | Berlichingen, Jagsthausen, Widdern, Kloster Schöntal, Ernsbach und Sinderingen |
| Pfarrbüro Westernhausen | Marlach, Schleierhof, Sindeldorf und Westernhausen |

